Technische überwachung
von den Plänen über die Bauarbeiten bis hin zu der professionellen Überwachung der Wartungsaufgaben
In der Verordnung Nr. 290/2007 werden folgende Ingenieuraufgaben bezüglich Bauprojekte detailliert:
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Revision der Pläne, Anmerkungen, Vorschläge für Kostendämpfung
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Technische Überwachung der Bauarbeiten: die Koordinierung der Baugenehmigungsanträge, der
Ausführungspläne, der Dokumentationen und der Vorschriften, sowie der Arbeit der Beteiligten,
Überwachung der Zeitpläne, Führung des Bautagebuchs, Ausführung der Vermessungen mit den
Bauausführern, Kontrolle der Rechnungen
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Aufgaben bezüglich Garantie und Gewähr: Abwicklung der Prozedur die mit der
garantiellen Ortsbegehung ein Jahr nach der Übergabe des Projektes endet
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Unser Angebot beinhaltet eine ständige technische Überwachung in der Bauzeit, wo nötig, in
unverbindlichen oder in von dem Besteller definierten Arbeitszeiten.