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Barriere-freier bau

für eine bequemere und sichere Umwelt hintergrund | unser grundprinzip | rechtlicher hintergrund | unsere arbeitsmethode
 

Hintergrund

In unserer Umgebung befinden sich oft Hindernisse für Menschen aus verschiedenen Gruppen. Alte und kranke Menschen und Kinder, Gesundheitsbeschädigte aber auch Eltern mit Kinderwagen müssen ständig Barriere und andere Hindernisse bekämpfen.

Ein grundsätzliches Ziel unserer Gesellschaft ist es, um die Anzahl dieser Hindernisse zu vermindern, die Unterschiede der Individuen zu respektieren, um dadurch eine Umgebung zu schaffen die auch die Interessen der Behinderten in Anmerkung nimmt und zugleich für jeden eine bequemere und sichere Benutzung ermöglicht.

 

Unser grundprinzip

Während unserer Tätigkeiten halten wir immer das Grundprinzip vor Auge, dass der Barriere-freie Bau nicht als technische/architektonische, sondern als menschliche/rechtliche Frage zu betrachten ist. Jeder Mensch muss die Gebäude erreichen und betreten sowie die Funktionen davon in Ansprich nehmen können.

Dabei ist es wichtig dass die Maßnahmen für die Barriere-Freiheit ein Gebäude für uns alle komfortabeler machen, deshalb darf man bei der Beurteilung nicht einfach von der Anzahl der behinderten Personen ausgehen.

 

Rechtlicher hintergrund

Außer der die Verwirklichung einer barrierefreien Umgebung befördernden Normen, darunter vor allem das Gesetz XXVI. Über die Sicherung der Rechte und der Chancengleichheit für Behinderte, sowie außer der verschiedenen Planungshilfmitteln verwenden wir auch die Erfahrungen und Vorbildlösungen anderer europäischen Länder, zum Beispiel die CCPT/1996 Publikation namens „Europäisches Konzept für Zugänglichkeit”.

Das Gesetz XXVI/1998. | Planungshilfmittel | Europäisches Konzept für Zugänglichkeit

 

Unsere arbeitsmethode

Bei solchen Planungsaufgaben gehen wir wie folgt um:

  • Vermessung der Gebäude zu der Sicherung der Zugänglichkeit für Bewegungsbehinderte, Konsignation der Barrieren, Vorschläge und Kostenschätzung.
  • Die Vermessung wird anhand der Registerpläne des Auftraggebers, mit einer örtlichen Begehung und Darstellung der Barrieren auf den Grundrissen, Skizzen und Fotos durchgeführt.
  • Die benötigten Arbeiten werden auf einem Skizzenplan dargestellt, über die Zugänglichkeit der einzelnen Gebäude schreiben wir Bewertungen und Kostenschätzungen.
  • Der barriere-freie Umbau einzelner Gebäude beansprucht manchmal komplexe technische Planung, die nicht mit einem Konzeptionsplan ersetzt werden kann. Anhand der Konzeption können je nach Anspruch Genehmigungs-, Zentraleinkauf- und Ausführungsdokumentation angefertigt werden.
Referenzen zu dem barriere-freien Bau